Der Energieausweis für Verkäufer / Vermieter

Auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 liefert der Energieausweis/Energiepass Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes. Weiterhin enthält der Energieausweis Vorschläge zur sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierung.
Ab dem 01.05.2014 brauchen Sie einen Energieausweis/Energiepass sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.



Während beim bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch von mindestens 3 zurückliegenden Jahren wieder. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch sondern beziffert auch, unter Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers, den Primärenergiebedarf.

Betrachten Sie den Energieausweis/Energiepass nicht als lästiges Übel, sondern vielmehr als Chance für Ihr Gebäude.

Gerne vermitteln wir Ihnen einen geprüften Sachverstänigen zur Ausstellung eines solchen Energieausweises.