Immobilienverkauf weiterhin kostenfrei? Wer zahlt die Vermittlungsprovision?
Gesetzesänderung zur Maklerprovision bei Verkauf & VermietungDas hat sich ab Ende 2020 geändert!
Ab dem 01.06.15 gilt bei der Vermietung von Immobilien in Berlin das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Der Mieter sollte durch dieses Gesetz entlastet werden - das war das Ziel der Bundesregierung. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Mietwohnungen ist es für Vermieter oftmals nicht mehr nachvollziehbar, für die Vermittlungstätigkeit einen Makler zu beauftragen und diesen zu bezahlen. Als Konsequenz aus dieser Neuregelung der Maklerprovision bei Vermietungen haben Immobilienmakler kaum noch Mietwohnungen im Angebot.
In 2020 wurde nun ein weiteres Gesetz verabschiedet, welches die Immobilienbranche grundlegend verändert. Dieses Mal betrifft es den Kauf und Verkauf von Immobilien. Was genau das neue Bestellerprinzip für Makler, Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer in Deutschland bedeutet, haben wir nachstehend kurz zusammengefasst.
Am 14. Mai 2020 wurde das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" beschlossen. Das neue Gesetz regelt die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen bundesweit neu. Dieses Gesetz ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes ist es nicht mehr möglich, die Maklerprovision ausschließlich vom Immobilienkäufer zu verlangen. Derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Die 50:50 Regelung stellt somit künftig eine Teilung der Maklerprovision für Käufer und Verkäufer dar. Ein etwaiger Nachlass für eine Partei gilt auch für die andere Partei in gleicher Höhe.
AUSNAHME!
Vom Gesetz zur Teilung der Maklerprovision ausgenommen sind Baugrundstücke, Mehrfamilienhäuser (bereits ab 2 Einheiten) und Gewerbeimmobilien. Hier trägt üblicherweise nach wie vor allein der Käufer die komplette Vermittlungsprovision.
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