Newsarchiv

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24.02.2016

Aktuelle Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin für 2016

Die Bodenrichtwerte steigen in Berlin, teilweise deutlich, weiter an! Zum Beispiel in Frohnau auf bis zu € 410,-/m² - Hermsdorf auf bis zu € 340,-/m² - Heiligensee auf bis zu € 290,-/m² - Wittenau auf bis zu € 250,-/m² ... Auch in dem direkt angrenzenden Berliner Umland werden die Baugrundstücke knapp und oftmals werden höhere Kaufpreise über dem aktuellen Bodenrichtwert erzielt. Wir beraten und informieren Sie gerne über die jeweiligen Bodenrichtwerte für Ihre Immobilie. Bitte sprechen Sie uns an!

11.01.2016

Wir wurden erneut ausgezeichnet und haben die Bellevue Urkunde für 2016 erhalten !

Die Bewertungskriterien für die Aufnahme in den Kreis der für Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service. Käufer wie Verkäufer gleichermaßen suchen für die Abwicklung eines Immobiliengeschäftes eines fairen Vermittler und professionellen Ratgeber. Für viele Kunden ist der Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks eine einmalige Sache, bei der sich zahlreiche Fragen auftun. Diese umfassend zu beantworten, mit Rat und Tat zur Seite stehen und das Geschäft zur Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln, das muss ein Best-Property-Agent im Sinne dieses Qualitätssiegels leisten.

01.06.2015

Ab dem 01.06.15 gilt das Bestellerprinzip – ! Fakten und 10 gute Gründe für einen Immobilienmakler

Das bedeutet das Bestellerprinzip: Ab dem 01. Juni 2015 muss derjenige den Immobilienmakler zahlen, der ihn auch beauftragt hat. Für einen Mieter bedeutet das in Zukunft: Nur wenn er den Makler explizit damit beauftragt hat, für ihn eine Wohnung zu suchen, und er mietet diese Wohnung auch, zahlt er Provision. Umgekehrt gilt: Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Mieter keine Provision, sondern der Wohnungseigentümer. Das Bestellerprinzip gilt nicht bei Immobilienverkauf ! Wichtig zu wissen ist, dass das Bestellerprinzip ausschließlich für Vermietungen gilt. Wird eine Immobilie verkauft, kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss. 10 gute Gründe für die Vermietung über einen seriösen und erfahrenden RDM Makler: - Ermittlung der Marktmiete - Optimale Darstellung Ihrer Immobilie - Professionelle Werbung in den 3 größten Internetportalen, Homepage und Printmedien - Versenden von ausführlichen Vorabinformationen Exposé mit Objektdaten, Bildern und einem Grundriss - Durchführung der Besichtigungen - Bonitätsprüfung des Mietinteressenten - Vorbereitung des Mietvertrages - Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters - Mehr Freizeit und weniger Bearbeitungsstress - Die Vermittlungsprovision ist steuerlich absetzbar