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01.06.2015
Ab dem 01.06.15 gilt das Bestellerprinzip – ! Fakten und 10 gute Gründe für einen Immobilienmakler
Das bedeutet das Bestellerprinzip: Ab dem 01. Juni 2015 muss derjenige den Immobilienmakler zahlen, der ihn auch beauftragt hat. Für einen Mieter bedeutet das in Zukunft: Nur wenn er den Makler explizit damit beauftragt hat, für ihn eine Wohnung zu suchen, und er mietet diese Wohnung auch, zahlt er Provision. Umgekehrt gilt: Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Mieter keine Provision, sondern der Wohnungseigentümer. Das Bestellerprinzip gilt nicht bei Immobilienverkauf ! Wichtig zu wissen ist, dass das Bestellerprinzip ausschließlich für Vermietungen gilt. Wird eine Immobilie verkauft, kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss. 10 gute Gründe für die Vermietung über einen seriösen und erfahrenden RDM Makler: - Ermittlung der Marktmiete - Optimale Darstellung Ihrer Immobilie - Professionelle Werbung in den 3 größten Internetportalen, Homepage und Printmedien - Versenden von ausführlichen Vorabinformationen Exposé mit Objektdaten, Bildern und einem Grundriss - Durchführung der Besichtigungen - Bonitätsprüfung des Mietinteressenten - Vorbereitung des Mietvertrages - Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters - Mehr Freizeit und weniger Bearbeitungsstress - Die Vermittlungsprovision ist steuerlich absetzbar
20.11.2012
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04.03.2014